Schutzkonzept

Die Kindertagesstätte Salder e.V.  ist eine etablierte Kindertagesstätte und ein eingetragener Verein an der Museumsstraße in Salzgitter Salder. Die Kindetagesstätte steht für Spiel, Spaß, Abenteuer, Mut und Neugier.

Wir bieten 50 Kindern im Alter von 3-6 Jahren Kindergarten und 50 Kinder im Alter von 6-12 Jahren im Hort eine liebevolle Betreuung. Unser Ziel ist es den Kindern einen Erlebnis- und Spielraum zu geben, indem sie sich selbst erproben und erfahren können. Gemeinsam mit engagierten Eltern und einem qualifizierten Team machen wir dieses für die Kinder in unserer Bildungseinrichtung möglich. Wir orientieren uns an den Bedürfnissen jedes Kindes und integrieren diese in unseren Tagesablauf. 

Wir beginnen unseren Tag mit dem Freispiel und einem freien Frühstück. Ob in Freispiel oder in pädagogischen Angeboten, jeder kann sich und seine Ideen einbringen. Um 12 Uhr folgt das Mittagsessen, welches wir von Eurest geliefert bekommen. Wir nehmen am Fit Kid Programm der Deutschen Gesellschaft für Ernährung teil und achten auf ein ausgewogenes und gesundes Mittagessen.

Nun kann jedes Kind selbst entscheiden, was es machen möchte oder kann bei Interesse an Angeboten teilnehmen. Außerdem wird in unserem   großen Außengelände gespielt.

Unser Anspruch ist es, das Wohle des Kindes in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen und eine angenehme familienähnliche Atmosphäre zu schaffen. Wir sehen es nicht nur als Aufgabe, sondern als selbstverständlich an, die Kinder vor allen Formen der Gewalt und des Missbrauchs sowie vor psychischer und physischer Gewalt zu schützen. Darüber hinaus bieten wir präventive Maßnahmen gegen jegliche Formen von Gewalt an.

Als ein zentrales Anliegen im Kinderschutz gilt es die Gefährdung des Kindeswohls einschätzen und handeln zu können. Regelmäßige interdisziplinäre Schulungen für die pädagogischen Mitarbeit sind verpflichtend. Hierbei werden alle Mitarbeiter sensibilisiert und geschult. Der Fachdienst 51 – Kinder, Jugend und Familie der Stadt Salzgitter organisiert verschiedene Veranstaltungen, damit die Thematik Kinderschutz immer aktuell ist. Weiterhin steht uns zu jeder Zeit die insoweit erfahrene Fachkraft mit Rat und Tat zur Seite. Eventuelle Verdachtsfälle werden gemeinsam erörtert und gegebenenfalls Lösungen zur Klärung bzw. Verbesserung der aktuellen Situation besprochen. Für den Erfolg unserer Arbeit ist eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Leitung, den pädagogischen Fachkräften, dem Jugendamt und den Eltern unabdingbar.

Uns ist es wichtig eine offene Kommunikations-Kultur zu etablieren. Eltern, Kinder und pädagogische Fachkräfte arbeiten partnerschaftlich zusammen und tauschen sich über aktuelle Themen aus.

In diesem Schutzkonzept haben wir uns mit den gesetzlichen Grundlagen und Formen von Gewalt auseinandergesetzt. Des Weiteren sind unser Verhaltenskodex, der Umgang mit Beschwerden, Meldesysteme mit Verfahrensabläufen und Präventionsmaßnahmen verankert. Dieses Schutzkonzept ist ein wichtiger Teil unserer täglichen Arbeit und gesetzlich verpflichtend. Schutz der Schutzbedürftigen!!!

Grundlagen

 Alle MitarbeiterInnen unserer Kindertagesstätte wollen aktiv den Schutz der uns anvertrauten Kindern gewährleisten. Im täglichen Miteinander geschieht dies, durch angemessene Umgangsformen, durch Aufmerksamkeit im Wahrnehmen der Kinder und durch Wachsamkeit im Erleben des Sozialen. Die Strukturen der Kindertagesstätte und ihrer Verwaltung sind übersichtlich und transparent, und für den Fall, dass es zu Verstößen gegen den Kinderschutz kommt, gibt es ein effizientes Verfahren zur Aufklärung.

Rechtliche Vorgaben

Die Leitlinien des Kinderschutzes in unserer Kindertagesstätte basieren auf folgenden drei Säulen:

  • die rechtlichen Grundlagen nach SBG VIII
  • die Rechte von Kindern und Jugendlichen nach dem Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention
  • die Grundbedürfnisse von Kindern

Rechtliche Grundlagen

SGB VIII

  • der Schutz vor Kindeswohlgefährdung (§8a, SGB VIII)
  • das Bundeskinderschutzgesetz (vom 01.01.2012) als Konzept zum Schutz von Kindern in Kitas und die Aspekte des Beteiligungsverfahrens und der Beschwerdemöglichkeiten nach § 45, Absatz 2,3. SGB VIII

Die Einschätzung der Gefährdungsrisiken im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte besonders die „insoweit erfahrene Fachkraft“ ist in der Neufassung des §§ 8a SGB VIII festgehalten.

Der Ausschluss von Personen, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorbestraft sind, von der Arbeit im Kinder- und jugendnahen Bereich wurde durch den §§ 72a SGB VIII geregelt. Deshalb muss jeder Mitarbeiter in der Einrichtung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und bei Einstellung den Verhaltenskodex der Stadt Salzgitter unterzeichnen.

UN-Kinderkonventionen

Folgende elementare Rechte eines jeden Kindes und Jugendlichen gehören dazu:

  • das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
  • das Recht auf Bildung und Ausbildung
  • das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  • das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden
  • das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
  • das Recht auf Betreuung bei Behinderung

Grundbedürfnisse von Kindern

Für die allgemeingültige Bestimmung des Begriffs Kindeswohl ist der Bezug sowohl auf die Grundbedürfnisse als auch auf die Grundrechte des Kindes notwendig.

Grundbedürfnisse von Kindern:

  • Liebe, Akzeptanz und Zuwendung: Der Mangel an emotionaler Zuwendung kann zu schweren körperlichen und psychischen Deprivationsfolgen bis hin zum psychosozialen Minderwuchs und nicht-organisch bedingten Gedeihstörungen führen.
  • Stabile Bindung: Bindungsstörungen zeigen sich bei kleinen Kindern zunächst in Auffälligkeiten der Nähe-Distanz-Regulierung und können später zu massiven Bindungsstörungen führen.
  • Ernährung und Versorgung: Als Folgen einer Mangel- und Fehlernährung treten Hunger, Gedeihstörungen und langfristige körperliche sowie kognitive Entwicklungsstörungen auf.
  • Gesundheit bzw. Gesundheitsfürsorge: Mängel im Bereich der Gesundheitsfürsorge führen zu vermeidbaren Erkrankungen mit unnötig schwerem Verlauf.
  • Schutz vor materieller und sexueller Ausbeutung: Psychisch können diese Belastungen zu Anpassungs- bzw. posttraumatischen Störungen führen, die durch eine Fülle von Symptomen und teilweise langfristigen Erkrankungsverläufen gekennzeichnet sind.

Vereinbarungen mit der Stadt Salzgitter

Zur Sicherstellung und Umsetzung des Schutzauftrages schließt die Kindertagesstätte mit der Stadt Salzgitter eine Vereinbarung ab.

In dieser Vereinbarung sind folgende Punkte enthalten:

  • 1 Schutzauftrag
  • 2 Umsetzung der Vereinbarung
  • 3 Handlungsschritte
  • 4 Beteiligung einer insoweit erfahrenen Fachkraft bei der Gefährdungseinschätzung
  • 5 Inhalt und Umfang der Mitteilung an das zuständige Jugendamt
  • 6 Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des Kindes oder der/die Jugendlichen
  • 7 Dokumentation
  • 8 Datenschutz
  • Qualitätssicherung
  • 10 Gemeinsame Auswertung
  • 11 Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII

Leitgedanke der Einrichtung

"Jedes Kind besitzt eine eigene Persönlichkeit und ist einmalig! Durch seine Lebensfreude, Neugierde und Energie ist das Kind ein kreativer Lebenskünstler. Wir achten und respektieren das Kind und nehmen es mit seinen vielfältigen, individuellen Begabungen an, gleich welcher Herkunft, Religion oder geistig-körperlichen Fähigkeiten."

Die Kindertagesstätte unterstützt und ergänzt die Erziehung, um den Kindern beste Bildungschancen zu vermitteln. Er gewährt allgemeine und individuelle erzieherische Hilfen, versucht, Entwicklungs- und Erziehungsdefizite auszugleichen und berät die Eltern in Erziehungsfragen.

Erziehung

Es ergeben sich folgende Zielsetzungen unserer erzieherischen Arbeit:

Wir möchten die Kinder in ihrer Selbstständigkeit bestärken. Sie sollen fähig sein, eigene Entscheidungen zu treffen (sei es durch die Wahl der Spielpartner, des Raumes, der Beschäftigung und deren Dauer) als auch die alltäglichen Verrichtungen wie An- und Ausziehen, Brotzeit essen, Toilettenhygiene usw. autonom zu erledigen.

Wir versuchen, die Kinder durch Förderung ihrer Eigenverantwortlichkeit zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen, d.h. ihnen gutes Sozialverhalten und Umgangsformen sowie Konfliktfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit zu vermitteln.

Die Kinder sollen Normen und Werte wie Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft und gegenseitige Toleranz als selbstverständlich ansehen.

Unser Bestreben ist es, den Kindern in ihrer Persönlichkeit beizustehen, ihre Individualität und Stärken hervorzuheben und ihre Widerstandskraft zu stärken.

Bildung

Unsere Einrichtung bietet kindgemäße Bildungsangebote. Diese orientieren sich dabei an den Bedürfnissen, Interessen und am individuellen Entwicklungsstand der Kinder.

Wir wollen…

Freude am Lernen wecken

Kreativität fördern

Sprach- und Medienkompetenz fördern

Musische Fähigkeiten vermitteln

Umwelt- und naturbezogene Konzepte einbringen

Naturwissenschaftlich-mathematisches Interesse aufbauen

Körper, Geist und Seele des Kindes in Einklang bringen

den Übergang zur Schule erleichtern

Betreuung

Unser Bemühen ist es, für die Eltern die verlässliche Dienstleistung der Betreuung ihrer Kinder zu bieten und in diesem Rahmen ein Umfeld zu schaffen, in dem die Entwicklung ihrer Kinder optimal und ganzheitlich gefördert wird.

Unsere Kindertagesstätte versteht sich als Ort für Kinder, aber auch als Treffpunkt und Kommunikationsort für Eltern und somit als Verbindungsglied der Gemeindeteilen Salder und umliegenden Ortschaften.

Die Bedürfnisse der Kinder stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit, darunter verstehen wir die Bedürfnisse nach: Liebe, Sicherheit, Gesundheit, Gemeinschaft, Zukunftssicherung

Partizipation setzen wir um, indem wir die Kinder mit ihren Bedürfnissen und Themen in den Alltag einbeziehen, sie altersgemäß an Entscheidungen beteiligen.

Formen von Gewalt und deren Anhaltspunkte auf Kindeswohlgefährdung

Grundsätzlich liegt eine Gefährdung dann vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr für das Kind besteht. Gefährdet ist das Kind, wenn sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Es gibt verschiedene Formen von Gewalt.

Psychische Gewalt

  • Diskriminierung
  • Anschreien
  • fehlende emotionale Zuwendung, z. B. Ignorieren
  • Androhung von Gewalt und Vernachlässigung

Vernachlässigung

  • Aufsicht beim Kind wird vernachlässigt
  • Fehlende Pflege bzw. Versorgung, beim Kind z. B. unzureichende Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, mangelnde Körperpflege
  • Missachtung kindlicher Bedürfnisse, z. B. Kind darf nicht entspannen

Körperliche Gewalt

  • Ausübung von Gewalt durch Schlagen, treten, kneifen, schütteln, an den Haaren ziehen

Im erzieherischen Alltag ist es uns wichtig, den Unterschied zwischen aggressiver Gewalt und entwicklungsbedingten, „normalen“ Rangeleien und Kräftemessen zwischen den Kindern zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Wir pädagogischen Fachkräfte begleiten, beschützen und unterstützen die Kinder in erster Linie. Wir reden im Dialog mit den betroffenen Kindern und gehen individuell auf sie ein.  Mit den Kindern suchen wir gemeinsam nach Lösungen. Mit unserer Hilfe lernen die Kinder, die Konflikte selbst zu lösen. 

Sexuelle Gewalt

  • kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätigkeiten geschehen
  • alle Mitarbeiter sind verpflichtet, in Fällen eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt diese umgehend bei Leitung und Träger zu melden

Im Folgenden werden Hinweise auf Grenzüberschreitungen aufgeführt. Diese können Hinweise für eine Gefährdung des Kindeswohles sein.

Äußeres Erscheinungsbild des Kindes:

  • Hat sich das Erscheinungsbild des Kindes verändert?
  • Ist das Kind sauber und gepflegt?
  • Ist das Kind witterungsgemäß gekleidet?
  • Hat das Kind auffallend an Gewicht zu- oder abgenommen?

Auf diese Anzeichen achten wir beim Kind:

  • falsche und/oder unzureichende Ernährung
  • Hämatome, Narben, unversorgte Wunden
  • Krankheitsanfälligkeit
  • Auffällige Rötungen oder Entzündungen im Anal- und Genitalbereich
  • Chronische Müdigkeit

Verhalten des Kindes

Hat sich das Verhalten des Kindes verändert?

Folgende Punkte können Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung sein:

  • Das Kind ist schüchterner, aggressiver oder verschlossener geworden
  • Das Kind nässt wieder ein
  • Das Kind spielt nicht
  • Das Kind möchte nicht nach Hause
  • Das Kind möchte nicht allein mit einem Mitarbeiter sein
  • Das Kind weint mehr als sonst
  • Die Konzentration des Kindes ist reduziert

Verhalten der Erziehungsperson

Hat sich etwas am Verhalten der Erziehungsperson verändert?

Folgende Punkte können Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung sein:

  • abweisender, aggressiver, genervter oder verschlossener Umgang miteinander
  • Ein Mitarbeiter sucht besonders oft Kontakt zum Kind

Familiäre Situation

Gibt es Veränderungen in der familiären Situation des Kindes?

Folgende Punkte können Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung sein:

  • Die Eltern des Kindes haben sich getrennt oder leben in Trennung
  • Ein Elternteil des Kindes hat einen neuen Partner / Partnerin
  • Ein Umzug / Wohnungswechsel steht bevor
  • Ein Geschwisterkind wird erwartet oder wurde geboren
  • Die Eltern des Kindes wirken abweisend, ängstlich, unsicher oder verschlossen
  • Kind kommt oft nicht in die Kita

Verhaltensampel – „was ist ok - was ist nicht okay”

Es gibt bestimmte Verhaltensweisen im Arbeitsalltag, die nicht entwicklungsfördernd sind, dennoch vorkommen. Dort entsteht des Öfteren eine Nähe und Distanz Problematik. Wir haben eine Unterscheidung erarbeitet, die uns zukünftig in unserer weiteren pädagogischen Arbeit sensibilisieren wird.

Bei drohender Überforderung einzelner Kolleginnen und Kollegen, wird im gemeinsam im Team nach Lösungs- und Entlastungsmöglichkeiten gesucht und der Tagesablauf bzw. die Rahmenbedingungen entsprechend angepasst.

Was ist okay

  • Grenzen aufzeigen
  • Konsequenz
  • Kind Trost spenden
  • Kind körperliche Nähe geben (z.B. In den Arm nehmen)
  • Anleiten und unterstützen beim An- und Auskleiden
  • professionelles Wickeln
  • altersgerechter Körperkontakt
  • altersgerechte Aufklärung
  • positive Grundhaltung
  • professionelles Verhalten mit Nähe und Distanz
  • ehrlich und authentisch sein
  • wertschätzende Haltung
  • den Gefühlen der Kinder Raum geben
  • transparentes Verhalten
  • Fairness und Gerechtigkeit
  • Das Kind als Selbstexperte sehen

Was ist nicht okay

  • physische Gewalt (schlagen, treten, schubsen, schütteln, zu festes anfassen)
  • psychische Gewalt (Angst machen, Strafen, anschreien, drohen, zwingen, bloßstellen, vorführen)
  • Missachtung der Intimsphäre (misshandeln, intim berühren, küssen, sexistische Witze)
  • keine Reflexion des eigenen Verhaltens (Bewusste Verletzung der Aufsichtspflicht, konstantes/ wiederkehrendes Fehlverhalten)

Wille, Wünsche und Entscheidungen jedes einzelnen Kindes müssen im hohen Maße berücksichtigt werden. Das ist unstrittig ein Zeichen von Partizipation und Teilhabe.

Umgang mit Beschwerden und Verdachtsmomenten

Jede Person hat auf die eine oder andere Art schon einmal mit dem Thema ,,Beschwerden" zu tun gehabt. Nur selten ist dieser Begriff dabei positiv besetzt. Für die pädagogische Arbeit in unserer Kita ist der zentrale Aspekt das nicht erfüllte Bedürfnis, welches hinter der, wie auch immer geäußerten Beschwerde steckt.

Zu den Instrumenten des Austausches gehören:

  • täglich stattfindende Sitzkreise
  • Dienstbesprechungen Wöchentlich
  • Elternabende
  • Elterngespräche
  • Fallbesprechungen
  • Homepage
  • Elternvertreterbesprechungen

Beschwerden von Eltern und Mitarbeiter

Wir pädagogischen Mitarbeiter stehen bei Fragen, Anregungen, Konflikten, Unverständnis oder Beschwerden jederzeit zur Verfügung. Bei Beschwerden von den Eltern führen wir zeitnah ein Gespräch durch. Wir finden es wichtig, dass Beschwerden nicht nur gehört, sondern auch bearbeitet werden. Durch respektvollen Umgang miteinander finden wir konstruktive Lösungen für Probleme. Wir versuchen eine vertrauensvolle Umgebung zu schaffen, damit Eltern und Mitarbeiter Beschwerden frei einbringen können.

Beschwerden von Kindern

Spüren Kinder Respekt und Einfühlungsvermögen gegenüber ihren Gefühlen und Empfindungen und das es auch bei Erwachsenen zu Fehlverhalten, Misslingen kommt, fällt es ihnen leichter Beschwerden vorzubringen. Mit dieser Grundlage sind Kinder frei in ihren Äußerungen, können sich angstfrei äußern, bei Bedarf Hilfe anfordern und Hilfe erhalten.

Für unsere Kinder nutzen wir den täglichen Sitzkreis, um uns nach dem Befinden der Kinder zu erkundigen. Jedes Kind hat hier individuell die Chance zu äußern, wie es ihm geht, Kritik zu üben, von Auseinandersetzungen mit anderen Kindern zu berichten oder vom Wochenende zu erzählen. Diese Gespräche geben Aufschluss über das Wohlbefinden im häuslichen Bereich und der Lebenswelt Kindergarten/Hort. Bei Bedarf wird der besprochene Inhalt in Dienstbesprechungen behandelt.

Verhaltensgrundsätze in Verdachtsmomenten

Grundsatz 1:

Ruhe bewahren – besonnen Handeln! Durch ein kurzes Innehalten wird der Schaden von Grenzverletzung, deren Vorgeschichte oft weit zurückreicht, nicht wesentlich vergrößert. Viel mehr bietet besonnenes Handeln die Möglichkeit, sich selbst mehr Klarheit zu verschaffen und ggf. Fachkräfte und Fachstellen hinzuziehen. Achten sie stets darauf, nichts zu versprechen, was Sie hinterher nicht halten können.

Grundsatz 2:

Das (mögliche) Opfer zu schützen! Wir stellen keine eigenen Umstände an und keine beschuldigte Person mit dem Verdacht zu. Jedes Kind wird in seiner Individualität und Selbstbestimmung wahrgenommen und anerkannt. Unser professioneller Umgang ist wertschätzend, respektvoll und verlässlich. Dabei achten wir auf die Gestaltung von Nähe und Distanz, von Macht und Abhängigkeit und von Grenzen.

Grundsatz 3:

Achtsam zuhören! Wir beobachten, hören sensibel zu und signalisieren jedem Kind, dass uns seine Gedanken interessieren. Hier gilt es, empathisch auf die möglicherweise traumatisierte Person einzugehen. Machen sie Mut und zeigen Sie, dass sie dem/der Hinweisgeber/in Glauben schenken. Wenn ein Kind Angst und Kummer hat, wenden wir uns ihm zu und ermutigen das Kind, zu erzählen, was es beschädigt, vor allem auch über Situation, in denen es sich unwohl, bedrängt oder bedroht gefühlt hat. Sollten wir dabei Kenntnis von grenzverletzenden oder gefährdenden Sachverhalten erlangen, handeln wir gemäß den Abläufen dieses Schutzkonzeptes.

Grundsatz 4:

Wichtiges zeitnah notieren! Das menschliche Erinnerungsvermögen neigt dazu, frühere Erinnerungen aktuellen Entwicklungen anzupassen. Eine gründliche und vor allem umgehende Dokumentation ist daher später Grundlage für ein differenziertes eigenes Handeln oder die Zusammenarbeit mit Fachkräften und ggf. der Strafverfolgungsbehörde.

Meldesystem und Verfahrensablauf

Grundsätze:

Die Fachberatung ist ein anonymisierter Beratungsprozess und kann als einmalige Beratung oder fachliche Begleitung über einen längeren Zeitraum erfolgen. Ausgangspunkt ist immer die Wahrnehmung von (gewichtigen) Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung.Der Beratungsprozess begrenzt sich nicht auf das Sammeln und Bewerten der Information, sondern ist auch begleitende Beratung in der Hilfe-Ideen und Interventionen überlegt und abgewägt werden.

Meldung einer Kindeswohlgefährdung

  • an die Eingangsberatung des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
  • schriftlicher, standardisierte Meldebogen; (ergänzend zur Einrichtungsinternen Dokumentation)
  • in akuten Situationen, außerhalb der üblichen Dienstzeiten, über die örtliche Polizei

Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch eine päd. Fachkraft (Institutionelle Kindeswohlgefährdung) in einer Kita

  • Erste Information bei der Fachkraft (§ 8a Abs. 4 S.1 SGB VIII)
  • Kollegiale Beratung mit Einrichtungsleitung
  • Sofortmaßnahmen des Trägers zum Schutze des Kindes
  • Meldung des Verdachtes und Versand der Dokumentation 11 + 12
  • Gefährdungseinschätzung (§ 8a Abs. 4 S.2/ §8b SGB VIII) – Fachberatung durch „Insoweit erfahrene Fachkraft“
  • Meldung an das Nieders. Landesjugendamt + Elterngespräch + Partizipation des Teams + Partizipation der Kindergruppe + Partizipation der Elternschaft

Vorgehen bei Eingang einer Meldung gem. § 8a SGB VIII

  • Eingang der ersten Informationen
  • Aktivierung des Fachteams: erste Risikoabschätzung (§ 8a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII)
  • Kontaktaufnahme mit der Familie (§ 8a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII)
  • Bei mehrfachen Scheitern einer Kontaktaufnahme oder bei einer besonderen Gefährdung Hausbesuche und Inaugenscheinnahme (§ 8a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII)
  • Hausbesuch und Inaugenscheinnahme (§ 8a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII)
  • Bewertung der Situation und des Hilfebedarfs: (erneute) Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Fachteam und Hilfeplanung (§ 8a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII)
  • Krisenintervention (§ 8a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 42 SGB VIII)
  • Anrufung des Familiengerichts (§8a Abs. 3 SGB VIII, § 42 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII)
  • Kinderrechte
  • Fachberatung vor Meldung an den ASD.

Präventionsmaßnahmen

„Ethisch ist der Mensch nur, wenn ihm das Leben als solches, das der Pflanze und des Tieres wie das des Menschen, heilig ist und er sich dem Leben, das in Not ist, helfend hingibt.“ (Albert Schweizer)

In unsere Einrichtung stehen die Präventionsmaßmaßnahmen an oberster Stelle, um die Kindeswohlgefährdung in unserer Einrichtung zu vermeiden. Da uns bewusst ist, dass die Gefahr auch von Mitarbeiterinnen des Hauses bestehen kann, folgen nun die Präventionsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen damit diese Gefahr eingeschränkt wird.

In unserer Einrichtung führen wir die STOPP- Regel. Diese gilt in allen alltäglichen Situationen für alle Eltern, Kinder und MitarbeiterInnen. Besonders in Situationen, wo es um Gewalt, Verletzung und Missbrauch geht, ist diese Reglung nochmal wichtiger und dringend zu beachten.

Präventionsmaßnahmen MitarbeiterInnen

Grundsätzlich gilt in unserer Einrichtung das jeder bzw. jede Mitarbeiterin, PraktikantInnen, Auszubildende und Bundesfreiwillige ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegen muss. Diese dürfen nicht älter als 3 Monate sein und müssen mindestens alle 5 Jahre bzw. 3 Jahre aktualisiert werden.

MitarbeiterInnen dieser Einrichtung müssen vorab den Verhaltenskodex und Verhaltensregeln der Stadt Salzgitter lesen und unterzeichnen und das Kinderschutzkonzept der Einrichtung gelesen haben. Die Inhalte werden bei Neueinstellungen im Gespräch mit der Leitung besprochen und eingewiesen und erhalten eine Einweisung in die Verfahrensabläufe unserer Einrichtung und erfahren den Standort des Ordners.

In unserem Bildungshaus stehen die regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen an hoher Stelle für eine Vielfalt an pädagogisch qualifiziertem Personal. Darunter finden auch regelmäßige interdisziplinäre Schulungen im Kinderschutz, sowie weitere Fort- und Weiterbildungen statt. In unseren regelmäßigen Dienstbesprechungen bzw. Teamsitzungen beraten wir uns über Probleme, Konflikte untereinander aber auch mit Konflikten von Eltern und Kindern und versuchen Lösungsstrategien im Team zu entwickeln.

Als pädagogisches Team legen wir viel Wert auf eine kooperative Zusammenarbeit, wertschätzende Kommunikation, positive Teamentwicklung und Mitbestimmung untereinander. Wir haben individuelle Grenzen, die wir schützen, dieses wird unserem Team als selbstverständlich gesehen. Bei „Übergriffen“ weisen wir die Kinder daher auf unser Wohlbefinden hin und erklären ihnen unsere persönlichen Grenzen.

Kinder

In unserer pädagogischen Arbeit vermitteln wir den Kindern wie wichtig es ist, „Stopp“ zu sagen und wie wichtig es ist das dieses akzeptiert werden muss. Zusätzlich lernen die Kinder wie wichtig es ist, dass es ihr Körper ist und nur sie entscheiden dürfen, wer und wie ihnen jemand näherkommt. Darunter fällt auch das Thema Sexualität, das für Kinder ein wichtiges und sensibles Thema ist. Diese komplexen Themen werden in Angeboten, didaktischen Einheiten und Alltagssituationen mit den Kindern in unsere Einrichtung aufgearbeitet. Dazu können zum Beispiel folgende Themen gehören:

  • Mein Körper, der wächst und sich verändert.
  • Wörter und Begriffen finden für meinen Körper.
  • Nähe und Distanz
  • Gefühle erkennen und benennen
  • Freundschaft und Liebe
  • Meine Körperkraft
  • Berührungen – Was mag ich und was nicht?
  • Körper- und Doktorspiele
  • Kontakt mit anderen Kindern oder Erwachsenen und weitere Themen…

Fragen von Kindern bezüglich dieser Themen werden von unseren pädagogischen Fachkräften sachlich korrekt beantwortet mit Blick auf das Alter und den individuellen Entwicklungsstand des Kindes. Da die sexuelle Aufklärung sehr unterschiedlich von Familien gehandhabt wird, suchen wir in diesen Situationen das Gespräch mit den Eltern und legen dieses ggf. in die Hände der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Eltern

Alle Eltern bringen ihren eigenen Rucksack an biografischen Erfahrungen und unterschiedlichen Normen und Werten mit und dieses ist immer zu berücksichtigen. Daher ist die Zusammenarbeit mit den Eltern besonders in der Präventionsarbeit ein wichtiger Bestandteil.

Im Rahmen des dezentralen Familienservice der Einrichtung ist die Elternarbeit auch nochmal ein wichtiger Bestandteil unserer Einrichtung.

Eltern sollen in unserer Einrichtung ebenfalls für diese Themen sensibilisiert werden und die Möglichkeit haben an externen Angeboten der Einrichtung teilzunehmen. Zu diesem Angebot sollen zum Beispiel Selbstverteidigungskurse für Eltern und Kinder stattfinden, Gesprächskreise mit Dozenten oder auch weitere Angebote, die je nach Bedarf der Eltern stattfinden. Daher können gerne jederzeit Ideen, Wünschen und Anregungen angemerkt bzw. angemeldet werden bei der zuständigen Fachkraft oder bei der Leitung der Einrichtung.